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Ratgeber für Hundehalter

Welpe versichern: Was brauchen Sie ab wann?

Mit dem Welpen kommen Tierarzttermine, die Hundesteuer und die Frage nach der richtigen Versicherung. Hier steht, welche Versicherung Sie wann brauchen.

Aktualisiert am , etwa 3 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Die Hundehaftpflicht sollte ab dem Tag gelten, an dem der Welpe bei Ihnen einzieht. Sie haften nach § 833 BGB vom ersten Tag an für alles, was er anrichtet. In NRW ist sie für Hunde, die ausgewachsen mindestens 40 cm oder 20 kg erreichen, außerdem Pflicht.

Eine OP- oder Krankenversicherung schließen Sie am besten ab, solange der Welpe gesund ist. Was vor Versicherungsbeginn schon bekannt ist, zahlen die Versicherer in der Regel nicht.

Hundehaftpflicht: ab dem ersten Tag

Als Halter haften Sie für Schäden Ihres Hundes, auch ohne eigenes Verschulden (§ 833 BGB). Das gilt für einen Welpen genauso wie für einen erwachsenen Hund. Ein junger Hund, der an der Leine zieht und einen Radfahrer erschreckt, kann einen teuren Personenschaden auslösen.

Haben Sie den Welpen aus einem Wurf Ihrer eigenen, bereits versicherten Hündin, ist er in vielen Tarifen eine Zeit lang beitragsfrei mitversichert. Wie lange, steht in den Bedingungen. Spätestens wenn Sie den Welpen behalten, braucht er einen eigenen Vertrag. Einen Welpen vom Züchter oder aus dem Tierheim versichern Sie ab dem Einzug.

Was gilt in NRW?

In Nordrhein-Westfalen ist die Hundehaftpflicht für große Hunde Pflicht. Als groß gilt ein Hund, der ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht erreicht (§ 11 LHundG NRW). Halter großer Hunde müssen den Hund außerdem beim Ordnungsamt anzeigen, Sachkunde nachweisen und ihn chippen lassen.

Wird Ihr Welpe voraussichtlich groß, fragen Sie beim Ordnungsamt nach, ab wann es die Anzeige erwartet. Für Listenhunde gelten strengere Regeln, die wir im Ratgeber Listenhunde in NRW erklären. Alles zur Pflicht steht im Ratgeber Hundehaftpflicht in NRW.

OP- und Krankenversicherung: früh abschließen

Gerade junge Hunde verschlucken Spielzeug, verletzen sich beim Toben oder haben Probleme mit Gelenken, die erst im Wachstum auffallen. Seit der Gebührenordnung für Tierärzte von 2022 können Operationen mehrere tausend Euro kosten, im Notdienst gilt mindestens der doppelte Satz. Mehr dazu im Ratgeber Tierarztkosten seit der neuen GOT.

Für den Abschluss eines frühen Vertrags sprechen zwei Gründe. Erstens zahlen die Versicherer meist nicht für Krankheiten, die vor Vertragsbeginn schon bekannt waren. Zweitens gilt in vielen Tarifen nach Vertragsbeginn eine Wartezeit, oft rund 30 Tage, für Unfälle häufig nicht. Ab welchem Alter ein Welpe aufgenommen wird, ist je nach Versicherer und Tarif verschieden.

Ob eine reine OP-Versicherung reicht oder eine Krankenversicherung besser passt, erklären wir im Ratgeber OP- oder Krankenversicherung.

Checkliste für die ersten Wochen

  • Hundehaftpflicht ab dem Einzug abschließen, mit hoher Deckungssumme.
  • Bei einem voraussichtlich großen Hund oder Listenhund das Ordnungsamt fragen, welche Nachweise es braucht.
  • Hund bei der Stadt zur Hundesteuer anmelden. Für Kerpen steht alles im Ratgeber Hund anmelden in Kerpen.
  • Mikrochip und Registrierung prüfen, zum Beispiel bei einem Haustierregister.
  • OP- oder Krankenversicherung abschließen, solange der Welpe gesund ist.
  • In der Mietwohnung prüfen, ob die Hundehaftpflicht Mietsachschäden einschließt. Welpen kauen gern an Türrahmen.

Häufige Fragen

Ab wann braucht ein Welpe eine Hundehaftpflicht?

Ab dem Tag, an dem er bei Ihnen einzieht. Sie haften vom ersten Tag an für Schäden, die er verursacht (§ 833 BGB).

Sind Welpen über die Mutterhündin mitversichert?

In vielen Tarifen sind Welpen der versicherten Hündin eine Zeit lang beitragsfrei mitversichert, solange sie bei Ihnen leben. Wie lange, regeln die Bedingungen. Ein Welpe vom Züchter ist darüber nicht versichert.

Lohnt sich eine Krankenversicherung schon für einen Welpen?

Oft ja, weil Versicherer Krankheiten, die vor Vertragsbeginn bekannt waren, in der Regel ausschließen. Je früher Sie abschließen, desto weniger ist ausgeschlossen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Vertrags.

Herausgeber

Diesen Ratgeber gibt die Versicherungsmakler Geisbauer GmbH aus Kerpen heraus, ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, gegründet 1992. Geschäftsführerin ist Theresia Geisbauer. Eingetragen im Vermittlerregister unter D-50GY-EG31T-23, Aufsicht IHK Köln. Mehr über uns

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