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Ratgeber für Eigentümer

Wohngebäudeversicherung kündigen oder wechseln: Fristen, Hausverkauf, Beitragserhöhung

Der Beitrag steigt, der Versicherer kündigt nach einem Schaden oder das Haus wird verkauft: Für jeden Fall regelt das Versicherungsvertragsgesetz eigene Fristen.

Aktualisiert am , etwa 3 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Ordentlich kündigen Sie zum Ende des Versicherungsjahres, meist mit drei Monaten Frist (§ 11 VVG). Nach einem Schaden dürfen Sie und der Versicherer innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung kündigen (§ 92 VVG).

Beim Hausverkauf geht der Vertrag automatisch auf den Käufer über. Der Käufer kann ihn innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen (§§ 95, 96 VVG).

Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres

Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit lässt sich zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, meist also zum Ende des Versicherungsjahres (§ 11 Abs. 2 VVG). Die Kündigungsfrist steht in Ihrem Vertrag. Sie muss für beide Seiten gleich sein und liegt zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Abs. 3 VVG).

Verlängert sich der Vertrag automatisch, darf jede Verlängerung höchstens ein Jahr betragen (§ 11 Abs. 1 VVG). Haben Sie einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit, können Sie ihn trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit drei Monaten Frist kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).

Kündigung nach einem Schaden

Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten kündigen, und zwar bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG). Der Versicherer muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten. Sie können sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.

Kündigt der Versicherer, ist ein neuer Vertrag oft schwerer zu bekommen, weil neue Versicherer nach Vorschäden und Kündigungen fragen. Hier lohnt es sich, über einen Makler bei mehreren Gesellschaften anzufragen. Kündigen Sie selbst, schließen Sie den neuen Vertrag vorher ab, damit keine Lücke entsteht.

Kündigung bei Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung (§ 40 VVG). Der Versicherer muss Sie in dem Schreiben auf dieses Recht hinweisen.

Viele Wohngebäudeversicherungen steigen jedes Jahr, weil die Versicherungssumme an die Entwicklung von Baupreisen und Löhnen im Baugewerbe gekoppelt ist. Dann wächst mit dem Beitrag auch die Summe, für die das Haus versichert ist. Ob Ihnen in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zusteht, steht im Schreiben Ihres Versicherers.

Hausverkauf: Der Vertrag geht auf den Käufer über

Wird das Haus verkauft, tritt der Käufer in die bestehende Wohngebäudeversicherung ein (§ 95 Abs. 1 VVG). Das geschieht mit dem Eigentumsübergang, also mit der Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB), nicht schon mit dem Notartermin oder der Schlüsselübergabe.

  • Der Käufer kann den übernommenen Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen, sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres (§ 96 Abs. 2 VVG).
  • Der Versicherer kann dem Käufer innerhalb eines Monats, nachdem er vom Verkauf erfahren hat, mit einem Monat Frist kündigen (§ 96 Abs. 1 VVG).
  • Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr schulden Verkäufer und Käufer gemeinsam (§ 95 Abs. 2 VVG). Wird nach dem Verkauf gekündigt, zahlt ihn der Verkäufer (§ 96 Abs. 3 VVG).
  • Verkäufer oder Käufer müssen den Verkauf dem Versicherer unverzüglich melden. Sonst kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei werden (§ 97 VVG).

Wechseln ohne Lücke

Achten Sie beim Wechsel darauf, dass der neue Vertrag genau dann beginnt, wenn der alte endet, und dass die Versicherungssumme stimmt, damit im Schadenfall keine Unterversicherung droht. Prüfen Sie außerdem, ob der Elementarschadenschutz für Starkregen und Hochwasser eingeschlossen ist. Mehr dazu im Ratgeber Zahlt die Versicherung bei Starkregen?.

Häufige Fragen

Wann kann ich meine Wohngebäudeversicherung kündigen?

Zum Ende des Versicherungsjahres mit der Frist aus Ihrem Vertrag, meist drei Monate. Außerdem nach einem Schaden und bei einer Beitragserhöhung, für die das Gesetz ein Sonderkündigungsrecht vorsieht.

Wann geht die Wohngebäudeversicherung auf den Käufer über?

Mit dem Eigentumsübergang, also mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch. Ab dann ist der Käufer Versicherungsnehmer und kann innerhalb eines Monats kündigen.

Darf der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja. Er muss das innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung tun und eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten (§ 92 VVG).

Warum wird meine Wohngebäudeversicherung jedes Jahr teurer?

Meist, weil die Versicherungssumme an Baupreise und Löhne im Baugewerbe gekoppelt ist. Steigen diese, steigt auch der Beitrag. Ein Vergleich lohnt sich trotzdem, weil sich Beiträge und Leistungen der Versicherer deutlich unterscheiden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Vertrags.

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