Warum ein normaler Vereinsvertrag oft nicht reicht
Viele Vereinshaftpflicht-Policen sind für Sportvereine oder Fördervereine gemacht. Ein Tierschutzverein hält aber selbst Tiere, oft Hunde unbekannter Herkunft, vergibt sie an Pflegestellen und schickt Ehrenamtliche mit fremden Hunden auf die Straße. Ob diese Situationen versichert sind, steht im Kleingedruckten. Das prüfen wir für Sie.
Wir prüfen Ihren bestehenden Schutz, zeigen Lücken auf und holen Angebote von Versicherern ein, die Tierschutz kennen. Für jeden Baustein gibt es ein Online-Formular, das Sie in wenigen Minuten ausfüllen.
Häufige Fragen
Sind die Tiere im Tierheim über die Vereinshaftpflicht versichert?
Das hängt vom Vertrag ab. Die Tarife, die wir vermitteln, versichern die Tiere im Bestand des Vereins, im Tierheim und auf Wunsch auch in privaten Pflegestellen. Bei bestehenden Verträgen prüfen wir das für Sie.
Haftet der Vorstand persönlich?
Ehrenamtliche Vorstände haften gegenüber dem Verein nur eingeschränkt (§ 31a BGB), bei grober Fahrlässigkeit aber voll. Gegenüber Dritten, Finanzamt oder Sozialversicherung kann es trotzdem teuer werden. Mehr dazu auf der Seite zur Vorstandshaftung.
Sind ehrenamtliche Helfer unfallversichert?
Oft nur eingeschränkt. Eine Gruppenunfallversicherung des Vereins schließt diese Lücke und zahlt bei bleibenden Schäden, zum Beispiel nach einem Biss.
Wie schnell bekommen wir ein Angebot?
So schnell wie möglich nach Eingang Ihrer Anfrage. Bei komplexen Fällen melden wir uns vorher mit Rückfragen.