Was ist versichert?
- Personenschäden, z. B. nach einem Biss oder Sturz
- Sachschäden, z. B. zerkratzte Autos oder zerrissene Kleidung
- Folgekosten wie Verdienstausfall und Schmerzensgeld
- Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls vor Gericht
- Je nach Tarif: Mietsachschäden, Welpen, Fremdhüter, Auslandsaufenthalte
Sie haften auch ohne eigenes Verschulden
Für Tierhalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung: Wer einen Hund hält, haftet für dessen Schäden, auch wenn er ihn sorgfältig beaufsichtigt hat. Ein Hund, der auf die Straße läuft und einen Radfahrer zu Fall bringt, kann Forderungen in sechsstelliger Höhe auslösen, etwa für Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Die Privathaftpflicht zahlt hier nicht.
Ist die Hundehaftpflicht in NRW Pflicht?
In Nordrhein-Westfalen müssen nach dem Landeshundegesetz Halter von großen Hunden (ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht), von gefährlichen Hunden und von Hunden bestimmter Rassen eine Haftpflichtversicherung nachweisen. In anderen Bundesländern gelten andere Regeln, in einigen ist die Versicherung für alle Hunde Pflicht, zum Beispiel in Berlin, Hamburg und Niedersachsen.
Unabhängig von der Pflicht raten wir jedem Hundehalter zu dieser Versicherung. Halten Sie einen Listenhund? Dann lesen Sie unsere Seite Hundehaftpflicht für Listenhunde.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht, für NRW das Landeshundegesetz.
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Häufige Fragen
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
So hoch wie möglich. Schwere Personenschäden können lebenslange Rentenzahlungen auslösen. Die gesetzlichen Mindestsummen reichen dafür oft nicht, und der Beitragsunterschied zwischen niedrigen und hohen Summen ist meist gering.
Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?
Sie senkt den Beitrag. Bei einem Schaden zahlen Sie dann den vereinbarten Betrag selbst. Wer selten Schäden erwartet, spart damit über die Jahre.
Ist ein Hundesitter mitversichert?
Viele Tarife versichern sogenannte Fremdhüter mit, also Personen, die Ihren Hund nicht gewerbsmäßig beaufsichtigen. Prüfen Sie das bei der Tarifwahl oder fragen Sie uns.
Gilt der Schutz auch im Urlaub?
Ja, in der Regel gilt die Hundehaftpflicht weltweit für vorübergehende Aufenthalte. Die genaue Dauer steht in den Bedingungen.
Brauche ich eine Bestätigung für das Ordnungsamt?
Wenn Ihr Hund unter die Versicherungspflicht fällt, verlangt die Behörde einen Nachweis. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie mit Ihrem Vertrag.