Was ist versichert?
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden wegen Diskriminierung
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Typische Fälle: Stellenausschreibung, Bewerbung, Beförderung, Kündigung
Wann ist das relevant?
Sobald Ihr Verein Mitarbeiter einstellt, gelten die Regeln des AGG. Schon eine ungeschickt formulierte Stellenanzeige kann zu Entschädigungsforderungen führen. Die Versicherung prüft die Ansprüche und übernimmt berechtigte Zahlungen.
Häufige Fragen
Brauchen Vereine ohne Angestellte diese Versicherung?
Eher nicht. Das größte Risiko entsteht bei Stellenbesetzungen und im Arbeitsverhältnis. Haben Sie keine Angestellten, ist der Baustein meist verzichtbar.