02273 955252

Tierschutzverein & Tierheim

Versicherung gegen Diskriminierungsvorwürfe (AGG)

Eine abgelehnte Bewerberin fühlt sich wegen ihres Alters benachteiligt und verlangt Entschädigung: Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz treffen auch Vereine, die Personal beschäftigen.

Was ist versichert?

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden wegen Diskriminierung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Typische Fälle: Stellenausschreibung, Bewerbung, Beförderung, Kündigung

Wann ist das relevant?

Sobald Ihr Verein Mitarbeiter einstellt, gelten die Regeln des AGG. Schon eine ungeschickt formulierte Stellenanzeige kann zu Entschädigungsforderungen führen. Die Versicherung prüft die Ansprüche und übernimmt berechtigte Zahlungen.

Häufige Fragen

Brauchen Vereine ohne Angestellte diese Versicherung?

Eher nicht. Das größte Risiko entsteht bei Stellenbesetzungen und im Arbeitsverhältnis. Haben Sie keine Angestellten, ist der Baustein meist verzichtbar.

Lieber persönlich?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Beratung ist für Sie kostenlos.