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Ratgeber für Eigentümer

Wird die Elementarversicherung Pflicht? Die Pläne der Bundesregierung

Nach jedem großen Unwetter wird über eine Pflicht zur Elementarversicherung gestritten. Im Oktober 2026 haben Justiz- und Finanzministerium erstmals konkrete Vorschläge vorgelegt. Hier steht, was darin steht und was das für Hauseigentümer bedeutet.

Aktualisiert am , etwa 3 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Stand Ende Oktober 2026 ist die Elementarversicherung keine Pflicht, weder bundesweit noch in NRW. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht.

Nach einem Diskussionspapier vom 21.10.2026 soll künftig jede neue Wohngebäudeversicherung Elementarschäden abdecken. Bestehende Verträge sollen zu einem Stichtag erweitert werden, wenn der Eigentümer nicht vorher selbst umstellt.

Was heute gilt

Elementarschutz ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung, den Sie mit dem Versicherer vereinbaren müssen. Ohne ihn zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht bei Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser. Nach dem Papier der beiden Ministerien sind in Deutschland erst rund 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementargefahren versichert, in Mecklenburg-Vorpommern 39 Prozent, in Baden-Württemberg 94 Prozent.

Was der Baustein im Einzelnen abdeckt, erklären wir im Ratgeber Zahlt die Versicherung bei Starkregen und Hochwasser?.

Was für neue Verträge geplant ist

Eine neue Vorschrift im Versicherungsvertragsgesetz soll festlegen, dass jede neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherung auch Elementargefahren abdeckt: Überschwemmung einschließlich Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.

  • Der Selbstbehalt für Elementarschäden soll höchstens 10 Prozent der Versicherungssumme betragen, maximal 20.000 Euro je Schadenfall. Niedrigere Selbstbehalte bleiben möglich.
  • Geprüft wird ein Verzicht per ausdrücklicher Erklärung (Opt-out). Er soll aber nicht zu gar keinem Schutz führen, sondern zu einer Mindestversicherung mit bis zu 50 Prozent Selbstbehalt, höchstens 100.000 Euro. Wer verzichtet, soll darauf hingewiesen werden, dass dann staatliche Hilfen der Länder ausgeschlossen sein können.
  • Bei einer Neuwertversicherung sollen Eigentümer die Leistung auch für den Wiederaufbau an einem weniger gefährdeten Ort verwenden dürfen.
Standard- und Mindestversicherung nach dem Diskussionspapier vom 21.10.2026
MerkmalStandardversicherungMindestversicherung
Standvorgesehenwird geprüft, nur bei Verzicht (Opt-out)
Höchster Selbstbehalt10 % der Versicherungssumme, höchstens 20.000 €50 % der Versicherungssumme, höchstens 100.000 €
Staatliche Hilfen der Länderkeine Einschränkung genanntkönnen ausgeschlossen sein

Eine Pflicht, überhaupt eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, enthält das Papier nicht. Es regelt nur, was ein solcher Vertrag künftig enthalten muss.

Was mit bestehenden Verträgen passieren soll

Ab dem Zeitpunkt, an dem die neuen Regeln gelten, ist eine einjährige Beratungs- und Übergangsphase vorgesehen. Die Versicherer müssen Ihnen in dieser Zeit, spätestens sechs Monate vor dem Stichtag, ein Angebot zur Erweiterung um Elementarschutz machen.

Verträge, die zum Stichtag noch keinen ausreichenden Elementarschutz haben, werden dann kraft Gesetzes erweitert. Der Versicherer darf dafür den Beitrag einseitig anpassen. Er muss Ihnen aber mitteilen, wie er Ihr Haus nach der Lage einstuft, etwa nach Flussnähe oder Hanglage, damit Sie die Berechnung überprüfen können.

Was das für Mieter bedeutet

Heute dürfen Vermieter die Kosten der Elementarversicherung als Betriebskosten umlegen (mehr im Ratgeber Versicherung auf Mieter umlegen). Die Bundesregierung will prüfen, ob die Betriebskostenverordnung für den Elementaranteil geändert wird. Entschieden ist das nicht.

Wie es weitergeht

Das Papier ist ein Diskussionsentwurf. Länder und Verbände können nach Berichten bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen, ein ausformulierter Gesetzentwurf wird nicht vor dem Frühjahr 2027 erwartet. Wann die Regeln gelten sollen, steht noch nicht fest. Die im Koalitionsvertrag angekündigte staatliche Rückversicherung ist in den Diskussionspunkten nicht näher geregelt. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es einen Entwurf gibt.

Warum Sie nicht auf das Gesetz warten sollten

Bis die neuen Regeln gelten, vergehen voraussichtlich noch Jahre. Ein Unwetter im nächsten Sommer zahlt die Wohngebäudeversicherung nur, wenn der Elementarschutz dann schon im Vertrag steht. Das Hochwasser im Juli 2021 hat auch im Rhein-Erft-Kreis schwere Schäden angerichtet.

Sehen Sie in Ihrer Police nach, ob „weitere Elementarschäden“ eingeschlossen sind. Wenn nicht, holen wir für Ihre Wohngebäudeversicherung Angebote bei mehreren Versicherern ein.

Häufige Fragen

Ist die Elementarversicherung in NRW Pflicht?

Nein. Weder NRW noch ein anderes Bundesland schreibt sie vor, und auch auf Bundesebene gibt es Stand Oktober 2026 nur Vorschläge. Geplant ist eine bundesweite Regel über das Versicherungsvertragsgesetz.

Ab wann soll die Elementarversicherung Pflicht werden?

Das steht noch nicht fest. Ein Gesetzentwurf wird nicht vor dem Frühjahr 2027 erwartet. Danach ist für bestehende Verträge noch eine einjährige Übergangsphase vorgesehen.

Kann ich der Elementarversicherung künftig widersprechen?

Das wird geprüft. Nach dem Papier soll ein Verzicht aber immer zu einer Mindestversicherung mit höherem Selbstbehalt führen, nicht zu gar keinem Schutz. Wer verzichtet, riskiert, dass Länderhilfen im Schadenfall ausgeschlossen sind.

Muss ich jetzt etwas tun?

Gesetzlich nicht. Wenn Ihr Haus heute keinen Elementarschutz hat, ist ein Schaden durch Starkregen oder Hochwasser aber bis auf Weiteres nicht versichert. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag, statt auf das Gesetz zu warten.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Vertrags.

Herausgeber

Diesen Ratgeber gibt die Versicherungsmakler Geisbauer GmbH aus Kerpen heraus, ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, gegründet 1992. Geschäftsführerin ist Theresia Geisbauer. Eingetragen im Vermittlerregister unter D-50GY-EG31T-23, Aufsicht IHK Köln. Mehr über uns

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