Was ist versichert?
- Haftpflichtansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Prüfung der Haftung und Abwehr unberechtigter Forderungen
- Alle Beiratsmitglieder in einem Vertrag
Haftet der Beirat überhaupt noch?
Seit der WEG-Reform 2020 haften unentgeltlich tätige Beiräte nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 29 Abs. 3 WEG). Die Grenze zur groben Fahrlässigkeit ist im Streitfall aber offen, und schon die Abwehr eines unberechtigten Anspruchs kostet Geld und Nerven. Die Versicherung übernimmt beides. Nicht versichert ist der Teil eines Schadens, der dem eigenen Miteigentumsanteil entspricht.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Prämie?
Häufig die Eigentümergemeinschaft per Beschluss, weil der Beirat für alle tätig ist. Wir liefern die Unterlagen für die Eigentümerversammlung.
Kann die Hausverwaltung für uns anfragen?
Ja, gern. Im Formular gibt es einen eigenen Abschnitt für die Hausverwaltung.





