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Haus & Verwaltung

Vermögensschaden-Haftpflicht für den Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat prüft Abrechnungen, begleitet Angebote und unterstützt die Verwaltung, meist ehrenamtlich. Wenn dabei ein Fehler passiert, kann die Gemeinschaft Schadenersatz verlangen. Die Beiratsversicherung schützt davor.

Drei Eigentümer prüfen am Tisch Belege und Abrechnungen
KI-generiert

Was ist versichert?

  • Haftpflichtansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Prüfung der Haftung und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Alle Beiratsmitglieder in einem Vertrag

Haftet der Beirat überhaupt noch?

Seit der WEG-Reform 2020 haften unentgeltlich tätige Beiräte nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 29 Abs. 3 WEG). Die Grenze zur groben Fahrlässigkeit ist im Streitfall aber offen, und schon die Abwehr eines unberechtigten Anspruchs kostet Geld und Nerven. Die Versicherung übernimmt beides. Nicht versichert ist der Teil eines Schadens, der dem eigenen Miteigentumsanteil entspricht.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Prämie?

Häufig die Eigentümergemeinschaft per Beschluss, weil der Beirat für alle tätig ist. Wir liefern die Unterlagen für die Eigentümerversammlung.

Kann die Hausverwaltung für uns anfragen?

Ja, gern. Im Formular gibt es einen eigenen Abschnitt für die Hausverwaltung.

Im Ratgeber

Lieber persönlich?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Beratung ist für Sie kostenlos.