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Ratgeber für Hundehalter

Ist die Hundehaftpflicht in NRW Pflicht?

Das hängt von Größe, Gewicht und Rasse Ihres Hundes ab. Hier steht, was das Landeshundegesetz verlangt und was es für Sie bedeutet.

Stand Oktober 2026, etwa 2 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

In Nordrhein-Westfalen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für große Hunde (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg), für gefährliche Hunde und für Hunde bestimmter Rassen. Vorgeschrieben sind mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Für kleine Hunde gibt es keine Pflicht. Sie haften aber genauso unbegrenzt für Schäden, die Ihr Hund anrichtet.

Für welche Hunde gilt die Pflicht?

Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) unterscheidet drei Gruppen, für die eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist:

  • Große Hunde nach § 11: ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg Gewicht. Es reicht, wenn eines der beiden Merkmale zutrifft.
  • Gefährliche Hunde nach § 3, zum Beispiel Pit Bull Terrier und American Staffordshire Terrier oder Hunde, die im Einzelfall als gefährlich eingestuft wurden.
  • Hunde bestimmter Rassen nach § 10, etwa Rottweiler, Bullmastiff oder Dogo Argentino.

Welche Rassen genau betroffen sind, erklären wir im Ratgeber Listenhunde in NRW.

Welche Deckungssumme ist vorgeschrieben?

§ 5 Abs. 5 LHundG NRW verlangt mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Für große Hunde gilt das über den Verweis in § 11 Abs. 2 genauso.

Das ist die Untergrenze. Ein schwerer Personenschaden mit Verdienstausfall und lebenslanger Rente kann deutlich mehr kosten. Deshalb raten wir zu einer Deckungssumme in Millionenhöhe.

Was müssen Halter großer Hunde außerdem beachten?

Wer einen großen Hund hält, muss das der zuständigen Behörde anzeigen, in der Regel dem Ordnungsamt. Nachzuweisen sind Sachkunde, Zuverlässigkeit, ein fälschungssicherer Mikrochip und eben die Haftpflichtversicherung (§ 11 Abs. 1 und 2 LHundG NRW).

Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb bebauter Ortsteile gilt für große Hunde Leinenpflicht (§ 11 Abs. 6).

Warum auch kleine Hunde versichert sein sollten

Für Halter gilt § 833 BGB: Verletzt Ihr Hund einen Menschen oder beschädigt er eine Sache, haften Sie, auch wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Diese Haftung ist im Gesetz nicht nach oben begrenzt. Die Ausnahme in Satz 2 betrifft nur Nutztiere, nicht den Familienhund.

Auch ein kleiner Hund kann einen Radfahrer zu Fall bringen oder einen Verkehrsunfall auslösen. Die Kosten dafür tragen Sie dann selbst, wenn keine Versicherung einspringt.

Häufige Fragen

Ab welcher Größe ist ein Hund in NRW ein großer Hund?

Ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht im ausgewachsenen Zustand. Es genügt, wenn eines der beiden Merkmale erreicht ist.

Reicht die gesetzliche Mindestdeckung aus?

Sie erfüllt die Pflicht, kann bei schweren Personenschäden aber zu knapp sein. Wir empfehlen eine Deckungssumme in Millionenhöhe.

Brauche ich für einen kleinen Hund eine Haftpflicht?

Gesetzlich nicht. Weil Sie nach § 833 BGB unbegrenzt und auch ohne eigenes Verschulden haften, ist sie trotzdem sinnvoll.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Vertrags.

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