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Ratgeber

Versicherungsmakler oder Vertreter: Was ist der Unterschied?

Beide vermitteln Versicherungen, aber sie stehen auf verschiedenen Seiten. Das Gesetz knüpft daran unterschiedliche Pflichten.

Stand Oktober 2026, etwa 2 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Ein Versicherungsvertreter ist von einem oder mehreren Versicherern beauftragt. Ein Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag des Kunden und muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Versicherern zugrunde legen (§§ 59, 60 VVG).

Für Sie als Kunde ist die Beratung beim Makler in der Regel kostenlos, weil die Vergütung in der Versicherungsprämie enthalten ist.

Vertreter: im Auftrag des Versicherers

Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer damit betraut ist, Verträge zu vermitteln (§ 59 Abs. 2 VVG). Er bietet die Tarife der Gesellschaften an, für die er tätig ist, und muss Ihnen mitteilen, welche das sind (§ 60 Abs. 2 VVG).

Makler: im Auftrag des Kunden

Versicherungsmakler ist, wer für den Auftraggeber vermittelt, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 VVG). Er muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern zugrunde legen (§ 60 Abs. 1 VVG). Schränkt er die Auswahl ein, muss er darauf hinweisen.

Der Bundesgerichtshof hat den Makler schon 1985 als „treuhänderähnlichen Sachwalter“ des Kunden bezeichnet. Er muss das Risiko des Kunden prüfen und von sich aus beraten.

Pflichten, die für beide gelten

Vertreter und Makler müssen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen fragen, Sie beraten und die Gründe für ihren Rat dokumentieren (§ 61 VVG). Diese Informationen erhalten Sie in Textform (§ 62 VVG). Verletzt der Vermittler diese Pflichten, haftet er für den Schaden (§ 63 VVG).

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, braucht eine Erlaubnis der IHK und eine Berufshaftpflicht und muss im Vermittlerregister eingetragen sein (§ 34d GewO). Dort können Sie jeden Vermittler nachschlagen.

Was das für Sie bedeutet

Beim Makler bekommen Sie einen Vergleich verschiedener Versicherer aus einer Hand, und er bleibt Ihr Ansprechpartner, auch im Schadenfall. Das ist besonders bei Sonderrisiken wichtig, die viele Versicherer gar nicht oder nur mit Einschränkungen nehmen, etwa Listenhunde oder Tierheime.

Wir sind als Versicherungsmakler im Vermittlerregister unter der Nummer D-50GY-EG31T-23 eingetragen. Alle Pflichtangaben finden Sie in unserer Erstinformation.

Häufige Fragen

Kostet ein Versicherungsmakler extra?

In der Regel nicht. Die Vergütung des Maklers ist in der Prämie enthalten, die Sie an den Versicherer zahlen.

Wie prüfe ich, ob ein Vermittler zugelassen ist?

Im Vermittlerregister der DIHK unter vermittlerregister.info. Dort steht auch, ob jemand als Makler oder als Vertreter eingetragen ist.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Vertrags.

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