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Ratgeber für Hundehalter

Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?

Als Hundehalter haften Sie für Schäden Ihres Hundes auch ohne eigenes Verschulden. Die Versicherung springt ein, aber nicht in jedem Fall.

Aktualisiert am , etwa 3 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Bei Vorsatz zahlt keine Haftpflichtversicherung (§ 103 VVG). Sie zahlt auch nicht für Schäden, für die Sie keinem Dritten haften, etwa an Ihren eigenen Sachen.

Je nach Vertrag sind außerdem Schäden an Angehörigen im eigenen Haushalt oder an gemieteten Sachen ausgeschlossen. Falsche Angaben beim Abschluss, etwa zur Rasse, können den Schutz ganz kosten.

Warum Hundehalter eine Haftpflicht brauchen

Verletzt ein Hund einen Menschen oder beschädigt er eine Sache, muss der Halter den Schaden ersetzen, auch wenn ihn selbst keine Schuld trifft (§ 833 BGB). Die Ausnahme in diesem Paragrafen gilt nur für Tiere, die dem Beruf oder Erwerb des Halters dienen, etwa einen Hütehund. Für den Familienhund gilt sie nicht.

Die Hundehaftpflicht stellt Sie von berechtigten Ansprüchen Dritter frei und wehrt unberechtigte ab (§ 100 VVG). In NRW ist sie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg und für Listenhunde Pflicht.

Vorsatz: der einzige gesetzliche Ausschluss

Das Versicherungsvertragsgesetz nimmt in der Haftpflichtversicherung nur den Vorsatz aus (§ 103 VVG). Wer seinen Hund absichtlich auf jemanden hetzt, ist nicht versichert.

Grobe Fahrlässigkeit lässt den Schutz dagegen grundsätzlich bestehen. Auch wenn Sie den Hund trotz Leinenpflicht frei laufen lassen, zahlt die Versicherung den Schaden des Dritten. Das Bußgeld für den Verstoß gegen das Landeshundegesetz zahlt sie nicht.

Eigene Sachen und die eigene Familie

Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn ein Dritter Ansprüche gegen Sie hat (§ 100 VVG). Zerbeißt Ihr Hund Ihr eigenes Sofa, ist das kein Haftpflichtschaden.

In vielen Verträgen sind auch Ansprüche von Angehörigen ausgeschlossen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben. Beißt der Hund Ihren Partner, zahlt die Hundehaftpflicht deshalb oft nicht. Für den Partner kommt dann seine eigene Kranken- oder Unfallversicherung in Frage.

Lücken, die vom Tarif abhängen

Was über den gesetzlichen Rahmen hinaus versichert ist, regeln die Bedingungen Ihres Vertrags. Achten Sie besonders auf diese Punkte:

  • Mietsachschäden: zerkratzte Türen oder Böden in der Mietwohnung, im Ferienhaus oder im Hotel.
  • Fremde Hüter: ob Freunde, Nachbarn oder ein Hundesitter mitversichert sind, wenn sie mit Ihrem Hund unterwegs sind.
  • Ungewollter Deckakt: Ihr Rüde deckt eine fremde Hündin.
  • Welpen: ob Welpen Ihrer Hündin bis zu einem bestimmten Alter mitversichert sind.
  • Ausland: wie lange der Schutz bei Reisen gilt.
  • Deckungssumme: Was über die Summe hinausgeht, zahlen Sie selbst. Für große Hunde und Listenhunde verlangt NRW mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 5 Abs. 5, § 11 Abs. 2 LHundG NRW).

Falsche Angaben beim Abschluss

Fragt der Versicherer im Antrag nach Rasse, Größe oder früheren Beißvorfällen, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten (§ 19 VVG). Wer etwa einen Listenhund als Mischling angibt, riskiert, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt und im Schadenfall nicht zahlt.

Gerade für Listenhunde lohnt sich deshalb ein Tarif, der die Rasse ausdrücklich nennt. Wir vermitteln einen solchen Tarif für alle Rassen.

Häufige Fragen

Zahlt die Hundehaftpflicht, wenn mein Hund ohne Leine war?

In der Regel ja. Das Gesetz schließt in der Haftpflichtversicherung nur Vorsatz aus (§ 103 VVG). Das Bußgeld für den Verstoß gegen die Leinenpflicht müssen Sie aber selbst zahlen.

Ist mein Hund in der Privathaftpflicht mitversichert?

Meist nicht. Die Privathaftpflicht deckt in der Regel nur zahme Haustiere wie Katzen oder Kleintiere. Für Hunde brauchen Sie eine eigene Hundehaftpflicht.

Zahlt die Hundehaftpflicht Schäden in der Mietwohnung?

Nur, wenn Mietsachschäden im Vertrag eingeschlossen sind. Viele Tarife bieten das, oft mit eigener Höchstsumme oder Selbstbeteiligung.

Wer zahlt, wenn mein Hund ein Familienmitglied beißt?

Leben Sie zusammen in einem Haushalt, schließen viele Verträge solche Ansprüche aus. Dann zahlt die Kranken- oder Unfallversicherung des Verletzten.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Vertrags.

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