Kurz gesagt
Eine angemessene Sterbegeldversicherung müssen Sie für die Sozialhilfe in der Regel nicht auflösen. Nach dem Bundessozialgericht kann es eine Härte sein, eine angemessene Bestattungsvorsorge verwerten zu müssen (§ 90 Abs. 3 SGB XII).
Dafür muss das Geld fest für die Bestattung bestimmt sein, und die Summe muss zu den üblichen Kosten einer Beerdigung passen. Liegt Ihr gesamtes Vermögen einschließlich Rückkaufswert unter 10.000 Euro, stellt sich die Frage meist gar nicht.
Was das Sozialamt anrechnen darf
Wer Sozialhilfe nach dem SGB XII bekommt, also etwa Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege im Heim, muss zuerst das eigene verwertbare Vermögen einsetzen (§ 90 Abs. 1 SGB XII). Eine Sterbegeldversicherung hat einen Rückkaufswert, den Sie durch Kündigung zu Geld machen könnten. Deshalb zählt sie grundsätzlich zum Vermögen.
Geschützt sind kleinere Barbeträge und Geldwerte (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII). Die Verordnung zu dieser Vorschrift setzt dafür 10.000 Euro für jede volljährige leistungsberechtigte Person an, bei Ehepaaren also für jeden Partner. Eine eigene Ausnahme für Sterbegeldversicherungen enthält die Liste in § 90 Abs. 2 nicht.
Wann die Sterbegeldversicherung trotzdem geschützt ist
Darüber hinaus darf das Sozialamt kein Vermögen verlangen, wenn das eine Härte bedeuten würde (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Das Bundessozialgericht hat 2008 entschieden, dass ein angemessener Bestattungsvorsorgevertrag unter diese Härteregel fallen kann (Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R).
Sozialgerichte wenden das auch auf Sterbegeldversicherungen an. Das Sozialgericht Gießen hat 2018 einer Person im Pflegeheim, die Sozialhilfe bezog, die Sterbegeldversicherung gelassen, weil die Vorsorge für eine Bestattung ohne überhöhte Kosten zur angemessenen Lebensführung gehört (S 18 SO 65/16). Geld, das nur auf einem Sparkonto für die Beerdigung zurückgelegt ist, reichte dem Gericht dagegen nicht.
Worauf es ankommt
- Das Geld muss erkennbar und verbindlich für die Bestattung bestimmt sein. Wie das in Ihrem Vertrag geregelt ist, etwa über eine Verbindung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag, sollten Sie vor dem Abschluss klären.
- Die Summe muss angemessen sein. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Die Gerichte prüfen im Einzelfall, ob die Summe zu den örtlich üblichen Kosten einer würdigen, aber einfachen Bestattung passt. Wer weit darüber hinaus versichert, riskiert, dass der übersteigende Teil angerechnet wird.
- Wer Vermögen absichtlich verringert, um Sozialhilfe zu bekommen, muss mit Kürzungen rechnen (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Eine Vorsorge, die lange vor dem Antrag besteht, ist deshalb leichter zu verteidigen als ein Vertrag kurz davor.
Beiträge in der Grundsicherung
Bestand die Sterbegeldversicherung schon, bevor Sie Sozialhilfe bekommen haben, erkennt das Sozialamt die Beiträge in angemessener Höhe als Bedarf an (§ 33 Abs. 2 SGB XII). Der Vertrag muss dann nicht ruhen oder gekündigt werden, nur weil das Einkommen knapp wird.
Was ohne Vorsorge passiert
Zuerst zahlen die Angehörigen, die nach Landesrecht für die Bestattung sorgen müssen, meist Ehepartner und Kinder. Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten nur, soweit ihnen das nicht zuzumuten ist (§ 74 SGB XII). Bezahlt wird dann eine einfache Bestattung, und die Angehörigen müssen ihr eigenes Einkommen und Vermögen offenlegen.
Eine Sterbegeldversicherung legt fest, dass ein bestimmter Betrag bereitsteht und an wen er ausgezahlt wird. Die Tarife, die wir anbieten, finden Sie auf der Seite Sterbegeldversicherung.
Häufige Fragen
Muss ich die Sterbegeldversicherung beim Sozialamt angeben?
Ja. Im Antrag geben Sie alle Versicherungen mit Rückkaufswert an. Ob die Sterbegeldversicherung geschützt ist, prüft das Sozialamt danach. Legen Sie am besten gleich Unterlagen bei, die die Zweckbindung zeigen.
Darf das Sozialamt bei Heimkosten die Sterbegeldversicherung verlangen?
Ist sie angemessen und fest für die Bestattung bestimmt, in der Regel nicht. Das hat zum Beispiel das Sozialgericht Gießen 2018 für jemanden im Pflegeheim entschieden. Lehnt das Sozialamt ab, können Sie Widerspruch einlegen.
Wie hoch darf eine Sterbegeldversicherung sein, damit sie geschützt ist?
Eine feste Grenze steht in keinem Gesetz. Maßgeblich sind die üblichen Kosten einer würdigen Bestattung am Wohnort. Liegt das gesamte Vermögen einschließlich Rückkaufswert unter 10.000 Euro pro Person, ist es ohnehin geschützt.
Ist eine Sterbegeldversicherung pfändbar?
Ansprüche aus einer Lebensversicherung, die nur für den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen ist, sind bis zu einer Versicherungssumme von 5.400 Euro grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Das Vollstreckungsgericht kann in Ausnahmefällen anders entscheiden (§ 850b Abs. 2 ZPO).
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 90 SGB XII: Einzusetzendes Vermögen
- Verordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 (10.000 Euro)
- § 33 SGB XII: Bedarfe für die Vorsorge
- § 74 SGB XII: Bestattungskosten
- § 26 SGB XII: Einschränkung, Aufrechnung
- BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R
- Stiftung Warentest: Sterbegeldversicherung sicher vorm Sozialamt (SG Gießen, S 18 SO 65/16)
- § 850b ZPO: Bedingt pfändbare Bezüge
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Vertrags.
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Diesen Ratgeber gibt die Versicherungsmakler Geisbauer GmbH aus Kerpen heraus, ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, gegründet 1992. Geschäftsführerin ist Theresia Geisbauer. Eingetragen im Vermittlerregister unter D-50GY-EG31T-23, Aufsicht IHK Köln. Mehr über uns