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Tierschutzverein & Tierheim

Rechtsschutz für Tierschutzvereine und Tierheime

Eine Strafanzeige nach einer Beschlagnahmung, ein Bußgeld vom Veterinäramt, Streit mit einem Mitarbeiter: In der Tierschutzarbeit kommt es leicht zum Rechtsstreit. Mit Rechtsschutz kann sich der Verein einen guten Anwalt leisten.

Was ist versichert?

  • Schadenersatz-, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar-, Standes- und Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz: auch vorsätzliche Vorwürfe, Vollstreckung und vorsorglicher Rechtsschutz
  • Auf Wunsch Verkehrs-Rechtsschutz für Vereinsfahrzeuge

Warum ein Spezial-Straf-Rechtsschutz?

Der normale Straf-Rechtsschutz zahlt meist nur bei fahrlässigen Delikten und oft erst nach einem Freispruch. Gerade im Tierschutz lauten Vorwürfe aber schnell auf Vorsatz, etwa bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz übernimmt die Kosten von Anfang an, auch für den Anwalt Ihrer Wahl und schon bei drohenden Verfahren. Wird jemand rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt, kann der Versicherer die Kosten zurückfordern.

Häufige Fragen

Wer ist versichert?

Der Verein, seine gesetzlichen Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit sie Vereinsaufgaben laut Satzung wahrnehmen.

Gibt es eine Wartezeit?

Für einige Bereiche wie Arbeitsrecht gilt in der Rechtsschutzversicherung üblicherweise eine Wartezeit, meist drei Monate. Für Straf- und Schadenersatz-Rechtsschutz gilt sie in der Regel nicht. Details stehen im Angebot.

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