Was ist versichert?
- Vermögensschäden, für die Vorstand oder Mitarbeiter haften (Umfang laut Bedingungen)
- Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Vorstand in Anspruch genommen wird
- Gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung
Haftet der ehrenamtliche Vorstand?
Ehrenamtliche Vorstände, die unentgeltlich oder nur gegen eine geringe Pauschale tätig sind, haften dem Verein gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 31a BGB). Was grob fahrlässig ist, entscheidet im Streitfall allerdings ein Gericht. Gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung haften Vorstände unter Umständen auch persönlich.
Zwei Bausteine, die sich ergänzen
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt den Verein: Sie zahlt, wenn durch einen Fehler seiner Organe oder Mitarbeiter ein finanzieller Schaden entsteht, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz schützt den Vorstand persönlich: Er übernimmt die Kosten, wenn der Vorstand wegen eines solchen Schadens in Anspruch genommen wird.
Häufige Fragen
Ist das eine D&O-Versicherung?
Sie ist damit verwandt. D&O-Versicherungen aus der Wirtschaft schützen Leitungsorgane, die Vereinslösungen sind auf ehrenamtliche Vorstände zugeschnitten. Was genau versichert ist, etwa bei Steuern oder Sozialabgaben, regeln die Bedingungen. Wir zeigen Ihnen das im Angebot.
Wer zahlt den Beitrag?
In der Regel der Verein. Weil der Schutz dem Verein und seinem Ehrenamt dient, ist das üblich und sinnvoll.





