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Haus & Verwaltung

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Eigentümer haften Sie für die Sicherheit Ihres Grundstücks. Rutscht ein Passant auf dem nicht gestreuten Gehweg aus oder trifft ein Dachziegel ein parkendes Auto, kommen die Forderungen zu Ihnen.

Frau geht über einen geräumten Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus im Winter
KI-generiert

Was ist versichert?

  • Personen- und Sachschäden durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • Räum- und Streupflicht, auch wenn sie an einen Dienst übertragen ist (laut Tarif)
  • Schäden durch Gebäudeteile, Bäume und Bauarbeiten bis zu einer Bausumme
  • Abwehr unberechtigter Forderungen

Wer braucht sie?

Wer ein selbst bewohntes Einfamilienhaus besitzt, ist meist über die Privathaftpflicht geschützt. Eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht brauchen Vermieter, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften für das Gemeinschaftseigentum und Besitzer unbebauter Grundstücke.

Häufige Fragen

Ist der Winterdienst versichert, wenn ihn eine Firma übernimmt?

Die Pflicht zur Kontrolle bleibt beim Eigentümer. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie, wenn Ihnen trotzdem ein Versäumnis vorgeworfen wird.

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