Was ist versichert?
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schäden durch Tiere im Bestand, im Tierheim und auf Wunsch in privaten Pflegestellen
- Schäden durch Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer, z. B. Gassigeher
- Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Infostände und Feste
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Vier Varianten, passend zu Ihrem Verein
Ein Verein ohne eigenes Tierheim, der Tiere über private Pflegestellen vermittelt, hat andere Risiken als ein großes Tierheim mit Hundehaus und Katzenstation. Deshalb gibt es den Schutz in vier Varianten: mit oder ohne Tierheim, jeweils mit oder ohne private Pflegestellen. Auf Wunsch sind auch Sachschäden in den Pflegestellen mitversichert, etwa wenn ein Pflegehund die Wohnung beschädigt.
Was wir für das Angebot brauchen
Die Zahl der Mitarbeiter und Mitglieder, die durchschnittliche Zahl der Tiere im Jahr und Ihre bisherige Versicherung. Genau diese Angaben fragt das Online-Formular ab.
Häufige Fragen
Sind Gassigeher mitversichert?
In den Tarifen, die wir vermitteln, ja: Ehrenamtliche Helfer, die im Auftrag des Vereins mit Tieren unterwegs sind, sind mitversichert. Ihre eigenen Unfallrisiken deckt die Gruppenunfallversicherung ab.
Was passiert, wenn ein vermitteltes Tier nach der Übergabe einen Schaden verursacht?
Nach der Übergabe ist der neue Halter verantwortlich und braucht eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Weisen Sie neue Hundehalter darauf hin. Der Tarif für alle Rassen, den wir vermitteln, hilft auch bei schwer versicherbaren Hunden.
Gilt der Schutz auch für Tiertransporte und Rettungsaktionen?
Das klären wir im Angebot. Beschreiben Sie solche Tätigkeiten im Formular unter „Sonstiges".