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Ratgeber für Hundehalter

Listenhunde in NRW: Was Halter wissen müssen

Das Landeshundegesetz NRW nennt zwei Gruppen von Rassen mit strengeren Regeln. Für beide brauchen Sie eine Erlaubnis und eine Haftpflichtversicherung.

Stand Oktober 2026, etwa 2 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

In NRW gelten Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier als gefährlich (§ 3). Für zehn weitere Rassen wie Rottweiler oder Mastiff gelten ähnliche Regeln (§ 10).

Für beide Gruppen brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis und eine Haftpflicht mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Welche Rassen gelten in NRW als Listenhunde?

Das Gesetz unterscheidet zwei Listen:

Gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2)

Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen, bei denen eine dieser Rassen im Erscheinungsbild deutlich erkennbar ist. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass sein Hund nicht dazugehört.

Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1)

Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

Unabhängig von der Rasse kann die Behörde einen Hund im Einzelfall als gefährlich einstufen, etwa wenn er einen Menschen gebissen hat (§ 3 Abs. 3). Das stellt sie nach einer Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt fest.

Welche Erlaubnis brauchen Sie?

Für die Haltung brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 4). Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Sie sind volljährig.
  • Sie haben die nötige Sachkunde und sind zuverlässig (§§ 6, 7).
  • Sie können den Hund sicher führen und bringen ihn ausbruchsicher unter.
  • Der Hund ist mit einem Mikrochip gekennzeichnet.
  • Es besteht eine Haftpflichtversicherung nach § 5 Abs. 5.

Für die vier Rassen aus § 3 Abs. 2 verlangt das Gesetz zusätzlich ein besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung. Für die Rassen aus § 10 gilt diese Hürde nicht.

Leine und Maulkorb

Außerhalb des eigenen, befriedeten Grundstücks gilt Leinen- und Maulkorbpflicht, ebenso in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und Zuwegen von Mehrfamilienhäusern (§ 5 Abs. 2). Welpen bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat brauchen keinen Maulkorb. Nach bestandener Verhaltensprüfung kann die Behörde auf Antrag eine Befreiung erteilen (§ 5 Abs. 3).

Worauf es bei der Versicherung ankommt

Viele Versicherer lehnen Listenhunde ab oder verlangen hohe Zuschläge. Achten Sie darauf, dass der Vertrag Ihren Hund ausdrücklich mit Rasse nennt und die gesetzliche Mindestdeckung erfüllt, besser übertrifft. Die Versicherungsbestätigung brauchen Sie für den Antrag bei der Behörde.

Wer aus einem anderen Bundesland nach NRW zieht, sollte prüfen, ob der Hund hier anders eingestuft ist. Jedes Land hat eigene Listen.

Häufige Fragen

Ist der Rottweiler in NRW ein Listenhund?

Ja. Der Rottweiler steht in § 10 Abs. 1 LHundG NRW. Sie brauchen eine Erlaubnis und eine Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen.

Darf ich einen Listenhund aus dem Ausland mitbringen?

Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier dürfen nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz bundesweit nicht eingeführt werden.

Gilt die Maulkorbpflicht für immer?

Nein. Nach einer bestandenen Verhaltensprüfung kann die Behörde auf Antrag von Leinen- und Maulkorbpflicht befreien.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bedingungen Ihres Vertrags.

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